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Entwurf, rechtlich zu prüfen. Platzhalter in eckigen Klammern vor Veröffentlichung ausfüllen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Transportleistungen

Stand: [Datum ausfüllen]. Entwurf auf Basis der §§ 407 ff. HGB, von einem Transportrechtsanwalt zu prüfen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Beförderungsverträge (Direktfahrten, Sonderfahrten, Eiltransporte) zwischen der PLEXUM GmbH, Breslauer Straße 350, 90471 Nürnberg, handelnd unter der Marke PLEXUM EXPRESS ("wir"), und dem Auftraggeber. Wir werden als Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff. HGB tätig.
(2) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Die ADSp finden keine Anwendung.
(3) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen; insbesondere wird die Haftung nach § 431 HGB nicht unterschritten.

§ 2 Vertragsschluss, Angebot, Buchungsanfrage

(1) Der im Online-Rechner angezeigte Preis ist ein Angebot mit einer Gültigkeit von 24 Stunden (bei Sofort-Express 30 Minuten). Die Buchungsanfrage des Auftraggebers ist ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrags. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform (E-Mail) zustande.
(2) Weisen wir einen Preis als "vorbehaltlich Bestätigung" aus (z. B. bei Überschreitung von Nutzlast oder Palettenzahl), kommt der Vertrag erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zu dem dann genannten Preis zustande.
(3) Verbraucher: Bei Beförderungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gilt die Stornoregelung in § 6.

§ 3 Leistung

(1) Wir befördern das Gut mit einem Fahrzeug direkt von der Abhol- zur Zustellstelle ohne Umschlag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Leistungen umfassen: Bereitstellung eines Koffer-Transporters mit Ladebordwand und Hubwagen, temperaturgeführter Laderaum (9 bis 18 °C) mit Temperaturaufzeichnung, Beförderung, Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
(2) Be- und Entladung obliegen dem Absender bzw. Empfänger (§ 412 HGB). Der Fahrer unterstützt beim Verbringen mit Ladebordwand und Hubwagen; darüber hinausgehende Be- oder Entladehilfe ist als Option zu buchen.
(3) Zeitangaben sind Zeitfenster; ein Fixtermin ist die vereinbarte Zustellung innerhalb eines Zeitfensters von bis zu 60 Minuten. Bei Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, Wartezeiten an Ladestellen oder höhere Gewalt informieren wir unverzüglich; § 8 Abs. 3 gilt.
(4) Wir befördern kein Gefahrgut oberhalb der Kleinmengenregelung nach ADR 1.1.3.6, keine Tiefkühlware, keine lebenden Tiere, keine Schüttgüter und führen keine grenzüberschreitenden Beförderungen durch. Der Absender ist für Verpackung, Kennzeichnung und Gefahrgutangaben verantwortlich (§ 410, § 411 HGB).
(5) Wir dürfen uns zur Erfüllung Dritter (Partnerfrachtführer) bedienen; wir bleiben Vertragspartner. [Prüfen: Speditionsdeckung der Verkehrshaftungsversicherung.]

§ 4 Preise, Zahlung

(1) Es gilt der bei Vertragsschluss bestätigte Preis. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern brutto.
(2) Im Preis enthalten sind Ladebordwand, Temperierung, Maut und 60 Minuten Be- und Entladezeit insgesamt. Zusätzliche Leistungen (Wartezeit, Zusatzstopps, Ladehilfe, zweiter Mann, erhöhte Haftung, Zeitzuschläge) werden nach der bei Buchung gültigen Preisliste berechnet und im Angebot ausgewiesen.
(3) Zahlung erfolgt auf Rechnung: Unternehmer innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Verbraucher vor Beförderungsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart ist. [Ergänzen bei Einführung von Online-Zahlung.]

§ 5 Wartezeit, Fehlanfahrt, Annahmeverweigerung

(1) Wartezeiten über 60 Minuten hinaus (Summe aus Be- und Entladung) werden mit 12,50 € netto je angefangene 15 Minuten berechnet. Der Fahrer dokumentiert Ankunft und Abfahrt.
(2) Kann das Gut aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht übernommen oder abgeliefert werden (Fehlanfahrt), schulden wir keine Beförderung, der Auftraggeber schuldet den vereinbarten Preis (§ 415 Abs. 2 HGB entsprechend). Bei Annahmeverweigerung durch den Empfänger holen wir Weisung ein; Rückbeförderung und Mehraufwand werden gesondert vergütet (§ 419 HGB).

§ 6 Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 415 HGB).
(2) Bei Kündigung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt entstehen keine Kosten.
(3) Bei Kündigung weniger als 24 Stunden vor dem Abholzeitpunkt schulden wir keine Beförderung, der Auftraggeber schuldet ein Drittel des vereinbarten Preises (Fautfracht, § 415 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
(4) Bei Kündigung weniger als 2 Stunden vor dem Abholzeitpunkt oder nach Ankunft des Fahrzeugs an der Abholstelle wird der volle Preis geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen. [Rechtlich prüfen.]

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Gut beförderungssicher verpackt und gekennzeichnet ist, dass die Angaben zu Gewicht, Maßen, Anzahl, Wert, Temperaturanforderung und Gefahrgut zutreffen, dass die Ladestellen zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind und dass die erforderlichen Begleitpapiere vorliegen (§§ 410, 411, 413 HGB). Übersteigt das tatsächliche Gewicht die zulässige Nutzlast, dürfen wir die Beförderung ablehnen; § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften für Verlust und Beschädigung des Gutes von der Übernahme bis zur Ablieferung nach §§ 425 ff. HGB. Die Haftung ist auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte des IWF) je Kilogramm des Rohgewichts begrenzt (§ 431 Abs. 1 HGB), derzeit rund 9,85 EUR je kg.
(2) Erhöhte Haftung: Der Auftraggeber kann bei Buchung einen Warenwert deklarieren. Wir haften dann abweichend von Abs. 1 bis zur Höhe des deklarierten Wertes je Sendung (§ 449 Abs. 2 HGB) gegen ein Entgelt von 0,2 % des deklarierten Wertes, mindestens 29,00 € netto. [Mit Verkehrshaftungsversicherer abstimmen, Höchstwert je Sendung festlegen.]
(3) Für Überschreitung der Lieferfrist haften wir nach § 431 Abs. 3 HGB bis zum Dreifachen der Fracht. Zeitfenster und Fixtermine sind Lieferfristen im Sinne dieser Vorschrift; eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht übernommen.
(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 435 HGB) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Gegenüber Verbrauchern wird die gesetzliche Haftung nicht unterschritten (§ 449 Abs. 3 HGB).
(6) Die Temperaturaufzeichnung dient der Dokumentation. Eine Haftung für temperaturbedingte Schäden setzt voraus, dass die Temperaturanforderung bei Buchung angegeben wurde und im Bereich 9 bis 18 °C liegt.

§ 9 Schadensanzeige

Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, Lieferfristüberschreitungen innerhalb von 21 Tagen in Textform anzuzeigen (§ 438 HGB).

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik, Vollsperrungen, Ausfall der Infrastruktur), befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Wir informieren unverzüglich und bieten, soweit möglich, einen Ersatztermin an.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Nürnberg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.