Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Transportleistungen
Stand: 19. August 2026. Fassung auf Basis der §§ 407 ff. HGB, derzeit in anwaltlicher Prüfung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Beförderungsverträge (Direktfahrten, Sonderfahrten, Eiltransporte) zwischen der PLEXUM GmbH, Breslauer Straße 350, 90471 Nürnberg, eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg, HRB 46042, handelnd unter der Marke PLEXUM EXPRESS ("wir"), und dem Auftraggeber. Wir werden als Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff. HGB tätig.
(2) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Die ADSp finden keine Anwendung.
(3) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen; insbesondere wird die Haftung nach § 431 HGB nicht unterschritten.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Sofortbuchung, Buchungsanfrage
(1) Der im Online-Rechner angezeigte Preis ist ein Angebot von uns. Es gilt 24 Stunden ab der Berechnung; liegt der gewünschte Abholzeitpunkt weniger als 2 Stunden nach der Berechnung, gilt es 30 Minuten. In beiden Fällen endet die Gültigkeit spätestens mit dem gewünschten Abholzeitpunkt, frühestens jedoch 10 Minuten nach der Berechnung. Das Ende der Gültigkeit wird im Rechner angezeigt; danach ist der Preis neu zu berechnen.
(2) Sofortbuchung mit Online-Zahlung: Wählt der Auftraggeber "Verbindlich buchen und online bezahlen", nimmt er unser Angebot mit Abschluss des Zahlungsvorgangs bei unserem Zahlungsdienstleister (§ 4 Abs. 3) an. Der Vertrag kommt zustande, sobald uns der Zahlungsdienstleister die erfolgreiche Zahlung bestätigt; bei Kartenzahlung geschieht das in der Regel sofort, bei Lastschrift oder anderen Zahlarten mit nachgelagerter Bestätigung erst mit dieser Rückmeldung. Während des Zahlungsvorgangs halten wir Fahrzeug und Zeitfenster für den Auftraggeber frei. Der Auftraggeber erhält eine Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) mit Buchungsnummer und Link zur Sendungsverfolgung. Wird die Zahlung nicht abgeschlossen oder abgelehnt, kommt kein Vertrag zustande; wir behandeln die Buchung dann als Anfrage nach Abs. 3 weiter und melden uns beim Auftraggeber.
(3) Buchungsanfrage: Wählt der Auftraggeber "Als Anfrage senden", ist die Anfrage ein Angebot des Auftraggebers auf Abschluss eines Beförderungsvertrags zu dem berechneten Preis. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform (E-Mail) zustande.
(4) Preise "vorbehaltlich Bestätigung": Weisen wir einen Preis als vorbehaltlich Bestätigung aus (insbesondere bei Gefahrgut, bei Sendungsangaben, die von der Preisberechnung abweichen, bei Überschreitung von Nutzlast, Palettenstellplätzen oder Lademaßen der gewählten Fahrzeugklasse, bei Zusatzstopps oder zweitem Mann oder wenn zum Wunschtermin kein eigenes Fahrzeug frei ist), ist eine Sofortbuchung mit Online-Zahlung nicht möglich. Der Vertrag kommt in diesen Fällen erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zu dem dann genannten Preis zustande.
(5) Verbraucher: Bei Beförderungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gilt die Stornoregelung in § 6.
§ 3 Leistung
(1) Wir befördern das Gut mit einem Fahrzeug direkt von der Abhol- zur Zustellstelle ohne Umschlag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Leistungen umfassen je nach Fahrzeugklasse (§ 4 Abs. 2): Bereitstellung eines Koffer-Transporters mit Ladebordwand und Hubwagen und temperaturgeführtem Laderaum (9 bis 18 °C) mit Temperaturaufzeichnung, oder beim PKW-Kurier Bereitstellung eines Pkw mit einer gedämmten Thermobox (80 Liter, Innenmaß ca. 60 x 40 x 30 cm) und Temperaturaufzeichnung in der Thermobox (9 bis 18 °C), ohne Ladebordwand und Hubwagen; Beförderung, Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Die voraussichtliche Zustellzeit weisen wir im Angebot aus. Bei weiten Strecken planen wir die gesetzlichen Ruhezeiten des Fahrers ein; die Beförderung kann sich dann über zwei Tage erstrecken, was in der ausgewiesenen Zustellzeit berücksichtigt ist.
(2) Be- und Entladung obliegen dem Absender bzw. Empfänger (§ 412 HGB). Der Fahrer unterstützt beim Koffer-Transporter beim Verbringen mit Ladebordwand und Hubwagen, beim PKW-Kurier durch Tragen der Thermobox bis zur Übergabestelle; darüber hinausgehende Be- oder Entladehilfe durch den Fahrer ist als Option buchbar. Ein zweiter Mann sowie Zusatzstopps (bis zu drei) sind nur auf Anfrage möglich und werden gesondert bestätigt und berechnet.
(3) Zeitangaben sind Zeitfenster; ein Fixtermin ist die vereinbarte Zustellung innerhalb eines Zeitfensters von bis zu 60 Minuten. Bei Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, Wartezeiten an Ladestellen oder höhere Gewalt informieren wir unverzüglich; § 8 Abs. 3 gilt.
(4) Wir befördern kein Gefahrgut oberhalb der Kleinmengenregelung nach ADR 1.1.3.6, keine Tiefkühlware, keine lebenden Tiere, keine Schüttgüter und führen keine grenzüberschreitenden Beförderungen durch. Der Absender ist für Verpackung, Kennzeichnung und Gefahrgutangaben verantwortlich (§ 410, § 411 HGB).
(5) Wir dürfen uns zur Erfüllung Dritter (Partnerfrachtführer) bedienen; wir bleiben Vertragspartner.
(6) Sendungsverfolgung und Nachweise: Statusänderungen (Abholung, Zustellung) mit Zeitstempel sowie während der Fahrt die Fahrzeugposition sind über den Link zur Sendungsverfolgung einsehbar, bei temperaturgeführten Sendungen dort auch der Temperaturverlauf des Laderaums beziehungsweise der Thermobox. Ein Temperaturprotokoll als PDF stellen wir auf Wunsch per E-Mail zur Verfügung.
§ 4 Preise, Zahlung
(1) Es gilt der bei Vertragsschluss bestätigte Preis. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern brutto.
(2) Fahrzeugklassen: Wir setzen einen Koffer-Transporter 3,5 t mit Ladebordwand, Hubwagen und temperaturgeführtem Laderaum (6 Palettenstellplätze, 900 kg Nutzlast) sowie für Kleinsendungen einen PKW-Kurier ohne Ladebordwand ein, bei dem das Gut in einer gedämmten Thermobox (80 Liter, Innenmaß ca. 60 x 40 x 30 cm) mit Temperaturaufzeichnung befördert wird. Der PKW-Kurier kommt in Betracht für Sendungen ohne Palette bis 50 kg Gesamtgewicht, bis 25 kg je Packstück, mit Packstückmaßen bis 60 x 40 x 30 cm (L x B x H) und einem Gesamtvolumen bis 80 Liter. Die Zuordnung zur Fahrzeugklasse nimmt der Online-Rechner anhand der Angaben des Auftraggebers zu Größe, Gewicht und Palettenbedarf vor und weist sie im Angebot aus; maßgeblich sind die Grenzen der bei Buchung gültigen Preisliste. Für jede Fahrzeugklasse gilt ein eigener Tarif (Grundpreis, Kilometerstaffel, Mindestpreis, Freiminuten und feste Zuschläge); beim PKW-Kurier sind das derzeit 49,00 € Grundpreis, mindestens 89,00 € je Fahrt und 30 Minuten Übergabezeit insgesamt, Zuschläge für Ladefläche und Gewicht fallen dort nicht an. Im Preis des Koffer-Transporters enthalten sind Ladebordwand, Temperierung, Maut, 25 Kilometer Anfahrt ab unserem Standort Nürnberg, 60 Minuten Be- und Entladezeit insgesamt sowie eine Ladung bis 2 Palettenstellplätze und bis 400 kg Gesamtgewicht; im Preis des PKW-Kuriers sind Thermobox, Temperaturaufzeichnung, Maut und 25 Kilometer Anfahrt enthalten. Anfahrtskilometer über 25 Kilometer hinaus sowie Rückfahrtkilometer, die die Hauptstrecke übersteigen, werden anteilig mit 60 % zum Kilometerpreis berechnet; sie sind im angezeigten Preis bereits enthalten und werden dort ausgewiesen. Für die Ladefläche gilt: Eine Europalette (120 x 80 cm) belegt einen Stellplatz, eine Industriepalette (120 x 100 cm) 1,25 Stellplätze, Packstücke ohne Palette werden nach ihrer Grundfläche in Stellplätzen (aufgerundet, ohne Stapelung) auf Basis der Angaben des Auftraggebers gerechnet. Ab dem 3. Stellplatz berechnen wir 8 % je angefangenem Stellplatz und über 400 kg Gesamtgewicht 5 % je angefangene 200 kg, jeweils auf den Kernpreis (Grundpreis und Kilometer, mindestens Mindestpreis); die Zuschläge sind im angezeigten Preis enthalten und werden dort ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen (Wartezeit, Fixtermin, Be- oder Entladehilfe durch den Fahrer, erhöhte Haftung, Zuschläge für Abend, Nacht, Samstag, Sonn- und Feiertage am Standort Nürnberg sowie für kurzfristige Abholung) werden nach der bei Buchung gültigen Preisliste berechnet und im Angebot ausgewiesen; die prozentualen Zeit- und Expresszuschläge sowie der Vorbuchungsrabatt beziehen sich auf den Kernpreis einschließlich der Zuschläge für Ladefläche und Gewicht. Die jeweils aktuellen Sätze stehen auf unserer Preisseite. Zusatzstopps und ein zweiter Mann werden auf Anfrage angeboten und gesondert bestätigt.
(3) Sofortbuchung: Die Zahlung erfolgt vor Beförderungsbeginn online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin) mit den dort angebotenen Zahlarten (je nach Freischaltung Karte, SEPA-Lastschrift, Klarna).
(4) Buchungsanfrage: Unternehmer zahlen nach unserer Bestätigung auf Rechnung; die Rechnung wird nach Zustellung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Verbraucher zahlen vor Beförderungsbeginn über einen Zahlungslink (Stripe), den wir mit der Bestätigung per E-Mail übersenden. Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
(5) Rechnungen und Zahlungsbelege übermitteln wir elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse.
§ 5 Wartezeit, Fehlanfahrt, Annahmeverweigerung
(1) Wartezeiten über 60 Minuten hinaus (Summe aus Be- und Entladung) werden mit 12,50 € netto je angefangene 15 Minuten berechnet; beim PKW-Kurier gelten 30 Minuten und 10,00 € netto je angefangene 15 Minuten. Der Fahrer dokumentiert Ankunft und Abfahrt.
(2) Kann das Gut aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht übernommen oder abgeliefert werden (Fehlanfahrt), schulden wir keine Beförderung, der Auftraggeber schuldet den vereinbarten Preis (§ 415 Abs. 2 HGB entsprechend). Bei Annahmeverweigerung durch den Empfänger holen wir Weisung ein; Rückbeförderung und Mehraufwand werden gesondert vergütet (§ 419 HGB).
§ 6 Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 415 HGB).
(2) Bei Kündigung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt entstehen keine Kosten. Bereits online gezahlte Beträge erstatten wir auf das verwendete Zahlungsmittel.
(3) Bei Kündigung weniger als 24 Stunden vor dem Abholzeitpunkt schulden wir keine Beförderung, der Auftraggeber schuldet ein Drittel des vereinbarten Preises (Fautfracht, § 415 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
(4) Bei Kündigung weniger als 2 Stunden vor dem Abholzeitpunkt oder nach Ankunft des Fahrzeugs an der Abholstelle wird der volle Preis geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Gut beförderungssicher verpackt und gekennzeichnet ist, dass die Angaben zu Gewicht, Maßen, Anzahl, Wert, Temperaturanforderung und Gefahrgut zutreffen, dass die Ladestellen zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind und dass die erforderlichen Begleitpapiere vorliegen (§§ 410, 411, 413 HGB). Weicht die tatsächliche Ladung in Anzahl, Maßen oder Gewicht von den Angaben bei Buchung ab, dürfen wir den Preis nach der bei Buchung gültigen Preisliste anpassen, bei Überschreitung der Grenzen der zugeordneten Fahrzeugklasse auch durch Wechsel in die nächstgrößere Fahrzeugklasse zu deren Tarif (§ 4 Abs. 2); übersteigt das tatsächliche Gewicht die zulässige Nutzlast oder ist die Ladung nach Maßen nicht ladbar, dürfen wir die Beförderung ablehnen; § 5 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die bei Buchung angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist; Bestätigungen, Rechnungen und den Link zur Sendungsverfolgung senden wir an diese Adresse.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften für Verlust und Beschädigung des Gutes von der Übernahme bis zur Ablieferung nach §§ 425 ff. HGB. Die Haftung ist auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte des IWF) je Kilogramm des Rohgewichts begrenzt (§ 431 Abs. 1 HGB), derzeit rund 9,85 EUR je kg.
(2) Erhöhte Haftung: Der Auftraggeber kann bei Buchung einen Warenwert deklarieren. Wir haften dann abweichend von Abs. 1 bis zur Höhe des deklarierten Wertes je Sendung (§ 449 Abs. 2 HGB) gegen ein Entgelt von 0,2 % des deklarierten Wertes, mindestens 29,00 € netto.
(3) Für Überschreitung der Lieferfrist haften wir nach § 431 Abs. 3 HGB bis zum Dreifachen der Fracht. Zeitfenster und Fixtermine sind Lieferfristen im Sinne dieser Vorschrift; eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht übernommen.
(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 435 HGB) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Gegenüber Verbrauchern wird die gesetzliche Haftung nicht unterschritten (§ 449 Abs. 3 HGB).
(6) Die Temperaturaufzeichnung dient der Dokumentation. Eine Haftung für temperaturbedingte Schäden setzt voraus, dass die Temperaturanforderung bei Buchung angegeben wurde und im Bereich 9 bis 18 °C liegt.
§ 9 Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, Lieferfristüberschreitungen innerhalb von 21 Tagen in Textform anzuzeigen (§ 438 HGB).
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik, Vollsperrungen, Ausfall der Infrastruktur), befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Wir informieren unverzüglich und bieten, soweit möglich, einen Ersatztermin an.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Nürnberg.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.